Informationen zur Sozialgesetzgebung
Im Rahmen einer rechtlichen Betreung kommt man zwangsläufig mit der Sozialgesetzgebung in Kontakt.
Diese ist extrem umfangreich und besteht im Moment aus insgesamt 12 einzelnen Sozialgesetzbüchern.
Ein weiteres Sozialgesetzbuch SGB XIV ist in Arbeit, wird allerdings erst am 01.01.2024 in Kraft treten.
Alle Sozialgesetzbücher und ihre einzelnen Paragraphen sind im Internet für jeden einsehbar.
Im einzelnen:
SGB I - Allgemeiner Teil
SGB II - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III - Arbeitsförderung
SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB X - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
SGB XII - Sozialhilfe
Ab 01.01.2024:
SGB XIV - Soziale Entschädigung
Nachfolgend wird auf einige wenige Paragraphen näher eingegangen, und es werden weitere Informationsquellen zu den einzelnen Themen genannt.
Die Informationen bestehen aus Links, die thematisch in Abschnitten geordnet sind.
Alle Links in den einzelnen Abschnitten werden in einem neuen Tab geöffnet.
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SGB II: Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende | SGB XII: Sozialhilfe | SCHUFA
| Link | Beschreibung |
|---|---|
| SGB II | SGB II | SGB II: Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende |
| Bürgergeld | Bürgergeld statt Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) ab 2023. |
| Bürgergeld Rechner | Näherungsweise Berechnung des Bürgergeld Anspruchs. |
| SGB XII | SGB XII | SGB XII: Sozialhilfe |
| Sozialhilfe (SGB XII) | Sozialhilfe des SBG XII umfasst 6 mögliche Leistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Pflege Hilfe zur überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen |
| Sozialhilfe Rechner | Näherungsweise Berechnung der Sozialhilfe. |
| Regelbedarfsstufen und Leistungsbeträge | Ermittlung des Regelbedarfs erfolgt nach dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz |
| Barbetrag im Pflegeheim | Gem.
§ 27b SGB XII
beträgt der Barbetrag bei alleinstehenden Personen im Heim mindestens 27% der Regelbedarfsstufe 1.
Bei i.d.R. Befreiung von Zuzahlung und chronischer Erkrankung reduziert sich der verfügbare Barbetrag um 1% auf 26%. - Barbetrag 2023: 502,00 € * 0,27 = 135,54 € ohne Zuzahlungsbefreiung - Real verfügbar: 502,00 € * 0,26 = 130,52 € mit Zuzahlungsbefreiung |
| Bekleidungsgeld im Pflegeheim | Bekleidungsgeld bzw. Bekleidungshilfe für Bewohner im Pflegeheim wird vom örtlichen Sozialamt auf Antrag gezahlt. In Hamburg erfolgt eine automatische Überweisung eines Pauschalbetrages ohne Notwendigkeit einer individuellen Beantragung. |
| § 80 SGB XII - Landesrahmenverträge | Landesrahmenverträge nach § 80 SGB XII der Bundesländer mit den Verbänden der Einrichtungsträger regeln zu erbringenden Leistungen von Pflegeheimen. Rahmenvertrag für Hamburg |
| § 90 SGB XII - Einzusetzendes Vermögen | Angabe derjenigen Vermögenswerte, die bei der Ermittlung des gesamten verwertbaren Vermögen ausgenommen sind. |
| § 90 SGB XII - Schonvermögen | Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII Ausgenommene kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte ... sind : 1. für jede ... volljährige Person ...: 10.000 Euro ab 01.01.2023 |
| Fachanweisuung zu § 90 SGB XII | Konkretisierung zu § 90 SGB XII: Einzusetzendes Vermögen in Hamburg Fachanweisung als PDF |
| Verschonung Bestattungsvorsorgevermögen | Verschont werden in Hamburg gem. Abs. 5.4.10.2 der Fachanweisung unter der Voraussetzung der Erteilung einer unwiderruflichen Bezugsberechtigung für das Bestattungsunternehmen: - Maximal 5.510,- EUR für die Bestattung - Maximal 2.690,- EUR für die Grabpflege |
| Befreiung bzw. Ermäßigung Rundfunkbeitrag | Webseite zur Beantragung einer Befreiung oder Ermäßigung. Voraussetzungen bei Sozialleistungsbezug Voraussetzungen bei Behinderung |
| Sozialberatung | Hinweise zu den Aufgaben der Sozialberatung und zu Beratungsstellen. Beratungsstellen in Hamburg |
| Infodienst Schuldnerberatung | Infodienst zu Fragen, Themen und Entwicklungen in der Schuldnerberatung. Verbraucherzentrale Hamburg: Inkasso-Check Rechtsdienstleistungsregister der Bundesländer: Check, ob Inkasso-Unternehmens registriert ist. |
| SCHUFA-Selbstauskunft | Jährliche kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft. Antragstellung Selbstauskunft (Datenkopie) |
SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung | SGB XI: Pflegeversicherung
| Link | Beschreibung |
|---|---|
| SGB V | SGB V | SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) |
| § 175 SGB V - Wahlrecht Krankenkasse | Recht zur freien Wahl der Krankenkasse. Aber: Kein Krankenkassenwechsel bei Sozialhilfebezug mehr möglich. |
| GKV Hilfsmittelverzeichnis | Verzeichnis aller von der gesetzlichen KV bezahlten Hilfsmittel mit Suchfunktionalität anhand 10-stelliger GKV Hilfsmittel-Nr., z.B.: 11-39-01-1009 --> Schaumsitzkissen zur Dekubitus Prävention |
| SGB XI | SGB XI | SGB XI: Soziale Pflegeversicherung (PV) |
| § 14 SGB XI - Pflegebedürftigkeit. | Begriff und Kriterien der Pflegebedörftigkeit |
| § 75 SGB XI - Landesrahmenverträge | Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: Landesrahmenverträge nach § 75 Abs. 1 SGB XI der Bundesländer mit den Verbänden der Einrichtungsträger. |
| Pflegestärkungsgesetze (PSG) | Übersicht über die Pflegestärkungsgesetze I, II und III. Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I) Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) |
| PV: Leistungen und Beitragssatz | Übersicht u.a. zur Leistungen der Pflegeversicherung (PV), Beitragssatz zur PV, Pflegegrad-Ermittlung, wichtige Begiffe. Eigenanteil an Pflegeheimkosten im Mittel |
| PV: Arten von Leistungen | Arten der Leistungen der Pflegeversicherung. Leistungen bei Pflege zu Hause (ambulante Pflege) Leistungen bei Pflege im Heim Leistungen bei alternativen Wohnformen |
| PV: Leistungen im Detail | Details zu wesentlichen Leistungen der Pflegeversicherung: Ambulant betreute Wohngruppen Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI Kombinationsleistungen Kurzzeitpflege Pflegegeld Pflegehilfsmittel Pflegesachleistungen ambulant Pflegesachleistungen vollstationär Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegekraft Tages- und Nachtpflege Technische Pflegehilfsmittel Verhinderungspflege Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
| Antrag auf Pflegegrad | Der Antrag ist an die zuständige Pflegekasse zu richten und kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. |
| Ermittlung der Pflegegrade 1 bis 5 Grundlage: § 15 SGB XI |
Broschüre mit Erläuterung der 6 geprüften Module und der in Abhängigkeit des Grades der Einschränkung vergebenen Punkte. Beschreibung der bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl zugrunde gelegten Wichtung der einzelnen Module. |
| Pflegegrad-Rechner | Berechnung des Pflegegrades auf dem Portal steuertipps.de | Pflegegrad-Rechner | Berechnung des Pflegegrades auf dem Portal meine.pflege.de |
